Satzung

Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen „Gymnastikforeningen DAN Flensborg e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Flensburg. Der Verein wurde am 26. April 1950 gegründet. Der Verein ist ”Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger e.V.” (SdU) angeschlossen und erkennt SdUs Satzung an.


§ 2 Zweck Zweck des Vereins ist es, die dänische Jugend- und Sportarbeit in Südschleswig zu fördern, sowie zur Stärkung der Beziehungen zwischen Dänen Nord und Süd der Grenze beizutragen. Der Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass geeignete Einrichtungen angeboten werden, damit Kinder und Erwachsene zu turnerischen, sportlichen und anderen kulturellen Aktivitäten zusammenkommen können, dass regelmäßiges Training unter qualifizierter Leitung und Anleitung angeboten wird, und der Teilnahme an Vorführungen und Wettkämpfen sowohl in Dänemark als auch in Südschleswig.


§ 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich dem in § 2 genannten Zwecken. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Mitglieder

a) Mitglied kann jede Person werden, die sich dem Zweck des Vereins anschließt und die Satzung anerkennt. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn er dies für nötig hält. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen die Entscheidung Einspruch bei der nächsten Jahreshauptversammlung einlegen. Die Versammlung trifft dann die endgültige Entscheidung.

b) Die Mitgliedschaft ist für die laufende Saison verbindlich und bleibt bestehen, wenn diese nicht bis zum 30.09. schriftlich gegenüber dem Kassenwart gekündigt wird.


§ 5 Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins und findet jedes Jahr spätestens im Oktober statt Eine außerordentliche Jahreshauptversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies für erforderlich hält oder wenn mindestens 20 % der Mitglieder dies schriftlich mit Angabe einer motivierten Tagesordnung beantragen. Die Einberufung zu der Jahreshauptversammlung und außerordentlichen Hauptversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 2 Wochen, durch Veröffentlichung in der Tageszeitung "Flensborg Avis" unter Bekanntgabe der (vorläufigen) Tagesordnung in Kurzform; Erläuterungen dazu werden auf der Homepage des Vereins veröffentlicht. Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens 8 Tage vorher beim Vorsitzenden eingegangen sein. Jede ordnungsgemäß einberufene Jahreshauptversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Alle Mitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sind stimmberechtigt Persönliche

Wahlen werden auf Wunsch schriftlich durchgeführt. Die Versammlung wählt einen Versammlungsleiter.

Die folgenden Punkte müssen immer auf der Tagesordnung stehen: 1. Wahl des Versammlungsleiters und Schriftführers 2. Bericht des Vorstandes 3. Vorlage der geprüften Jahresrechnung 4. Behandlung eingereichter Vorschläge 5. Diskussion über die Arbeit des kommenden Jahres 6. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge 7. Vorstandswahlen In geraden Jahren: Vorsitzender, Schriftführer, Abteilungsleiter Gymnastik und Abteilungsleiter Fitness In ungeraden Jahren: Kassenwart, Abteilungsleiter Sport und Jugendleiter

Jedes Jahr: zwei Vorstandsmitglieder 8. Wahl von Rechnungsprüfer einer der beiden Rechnungsprüfer und ein stellvertretender Rechnungsprüfer 9. Aufwandentschädigung des Vorstandes

10. Verschiedenes


§ 5a Niederschrift

Über die Jahreshauptversammlung und außerordentliche Hauptversammlungen ist eine von dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.


§ 6 Vorstand Der Vorstand besteht aus: dem Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer, jeweils ein Abteilungsleiter der Gymnastik-, Sport- und Fitnessabteilung, Jugendwart, und weiteren Vorstandsmitglieder. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam. Der Vorstand legt seine Geschäftsordnung selbst fest. Der Vorstand kann Ausschüsse bilden, die dem Vorstand gegenüber verantwortlich sind. Der Vorstand enthält eine Erstattung notwendiger nachgewiesener Auslagen und Fahrtkosten sowie eine Aufwandspauschale (Ehrenamtspauschale), die von der Mitgliederversammlung für das vorangegangene Jahr festzulegen ist.


§ 7 Haushaltsplan und Prüfung Der Haushaltsplan entspricht der Saison, die vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres geht. Der Haushaltsplan wird von zwei Rechnungsprüfern geprüft, die abwechselnd für zwei Jahre gewählt werden. § 8 Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag wird von der ordentlichen Jahreshauptversammlung für jeweils eine Saison festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag ist einmal jährlich fällig und wird über die Bank per Einzugsvollmacht bezahlt.


§ 9 Satzungsänderungen Die Satzung kann nur geändert werden, wenn dies als besonderer Tagesordnungspunkt angeführt ist. Die Vorschläge müssen mit 2/3 der anwesenden Mitglieder angenommen werden. 


§ 10 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in zwei aufeinanderfolgenden Mitgliederversammlungen erfolgen, wobei die zweite frühestens 4 Wochen und spätestens 8 Wochen nach der ersten stattfinden darf. Die Auflösung des Vereins muss als besonderer Punkt auf der Tagesordnung stehen. Es sind ¾ der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.


§ 11 Verwendung der Mittel Im Falle der Vereinsauflösung fallen das gesamt Vermögen und alle Besitztümer des Vereins an „Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger e.V.“, zwecks unmittelbarer und ausschließlicher Verwendung für gemeinnützige Zwecke in der Jugendarbeit.


§ 12 Inkrafttreten Verabschiedet auf der Gründungsversammlung am 26. April 1950, geändert auf den Jahreshauptversammlungen vom Oktober 1952, September 1955, Mai 1963, März 1972, 23.4.1981, 11.4.1989, 3.4.1992, 15.4.2008, 17.4.2012, 10.4.2014, 1.10.2020, 14. März 2022